diff --git a/digitaleagentur/__pycache__/settings.cpython-38.pyc b/digitaleagentur/__pycache__/settings.cpython-38.pyc index 230c68c..ee9c2b4 100644 Binary files a/digitaleagentur/__pycache__/settings.cpython-38.pyc and b/digitaleagentur/__pycache__/settings.cpython-38.pyc differ diff --git a/digitaleagentur/settings.py b/digitaleagentur/settings.py index bb6575f..bdb6542 100644 --- a/digitaleagentur/settings.py +++ b/digitaleagentur/settings.py @@ -82,6 +82,7 @@ INSTALLED_APPS = [ 'rest_framework.authtoken', 'channels', 'channels_presence', + 'simple_history', ] MIDDLEWARE = [ @@ -93,6 +94,7 @@ MIDDLEWARE = [ 'django.contrib.messages.middleware.MessageMiddleware', 'django.middleware.clickjacking.XFrameOptionsMiddleware', 'django_user_agents.middleware.UserAgentMiddleware', + 'simple_history.middleware.HistoryRequestMiddleware', ] ROOT_URLCONF = 'digitaleagentur.urls' diff --git a/news/templates/news/news_addnews.html b/news/templates/news/news_addnews.html index a9e6ed9..4ff5271 100644 --- a/news/templates/news/news_addnews.html +++ b/news/templates/news/news_addnews.html @@ -21,7 +21,20 @@ $(document).ready(function() { $('#id_content').summernote({ height: 400, lang: "de-DE", - disableDragAndDrop: true + disableDragAndDrop: true, + toolbar: [ + ['style', ['style']], + ['fontname', ['fontname']], + ['style', ['bold', 'italic', 'underline', 'clear']], + ['fontsize', ['fontsize']], + ['color', ['color']], + ['para', ['ul', 'ol', 'paragraph']], + ['height', ['height']], + ['table', ['table']], + ['insert', ['link', 'picture', 'video']], + ['hr', ['hr']], + ['view', ['fullscreen', 'codeview', 'help']], + ] }); //Set offline-Datei plus 2 weeks diff --git a/news/templates/news/news_update.html b/news/templates/news/news_update.html index 68afd70..e3981ae 100644 --- a/news/templates/news/news_update.html +++ b/news/templates/news/news_update.html @@ -19,7 +19,20 @@ $(document).ready(function() { $('#id_content').summernote({ height: 400, lang: "de-DE", - disableDragAndDrop: true + disableDragAndDrop: true, + toolbar: [ + ['style', ['style']], + ['fontname', ['fontname']], + ['style', ['bold', 'italic', 'underline', 'clear']], + ['fontsize', ['fontsize']], + ['color', ['color']], + ['para', ['ul', 'ol', 'paragraph']], + ['height', ['height']], + ['table', ['table']], + ['insert', ['link', 'picture', 'video']], + ['hr', ['hr']], + ['view', ['fullscreen', 'codeview', 'help']], + ] }); }); diff --git a/recoverdir/apps.py b/recoverdir/apps.py index 16f22bc..8c55a3d 100644 --- a/recoverdir/apps.py +++ b/recoverdir/apps.py @@ -1,5 +1,7 @@ from django.apps import AppConfig - class RecoverdirConfig(AppConfig): - name = 'recoverdir' + name = 'recoverdir' + + def ready(self): + import recoverdir.signals diff --git a/recoverdir/models.py b/recoverdir/models.py index d1159a2..ee4fd6e 100644 --- a/recoverdir/models.py +++ b/recoverdir/models.py @@ -4,15 +4,14 @@ from users.models import Agency from django.utils import timezone from django_cryptography.fields import encrypt +# HISTORY +from simple_history.models import HistoricalRecords + + # Create your models here. class PersLetter(models.Model): agency = models.ForeignKey(Agency, on_delete=models.CASCADE) user = models.ForeignKey(User, on_delete=models.SET_NULL, blank=True, null=True) text = encrypt(models.CharField(max_length=100000, blank=True, default="", null=True)) - -class Updates(models.Model): - agency = models.ForeignKey(Agency, on_delete=models.CASCADE) - byuser = models.ForeignKey(User, on_delete=models.SET_NULL, blank=True, null=True) - updatedate = models.DateField(default=timezone.now) - updatetype = models.CharField(max_length=200, default="", blank=True, null=True) + history = HistoricalRecords() diff --git a/recoverdir/signals.py b/recoverdir/signals.py new file mode 100644 index 0000000..6577e65 --- /dev/null +++ b/recoverdir/signals.py @@ -0,0 +1,4 @@ +from django.contrib.auth.models import User +from django.db.models.signals import post_save +from django.dispatch import receiver + diff --git a/recoverdir/templates/recoverdir/rd_infos.html b/recoverdir/templates/recoverdir/rd_infos.html new file mode 100644 index 0000000..086971a --- /dev/null +++ b/recoverdir/templates/recoverdir/rd_infos.html @@ -0,0 +1,241 @@ +
+Die nachfolgenden Hinweise sollen Ihnen und/oder Ihren Angehörigen/Bevollmächtigten als erster Überblick dienen, was bei Aufgabe Ihres Betriebes zu beachten ist. Diese Hinweise können bei diversen Gründen für eine Betriebsaufgabe Anwendung (z. B. Berufsunfähigkeit, Todesfall, Ruhestand, etc.) finden. Allerdings weisen wir darauf hin, dass diese Übersicht unverbindlich ist und keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Zudem ersetzt sie in keinem Fall eine einzelfallbezogene Rechtsberatung. Trotz sorgfältiger Bearbeitung und den sich durch Gesetzgebung und Rechtsprechung ständig ergebenden Änderungen können wir zudem keine Gewähr und keine Haftung für den Inhalt übernehmen. Aufgrund der Komplexität der Steuermaterie empfehlen wir Ihnen, zu Steuerfragen immer einen Steuerberater hinzuzuziehen. +
+ ++Welche Benachrichtigungen, Vertragskündigungen und Organisationsaufgaben sind zu erledigen? +Wichtig: Erstellen Sie rechtzeitig eine Liste bestehender Verträge mit den entsprechenden Kündigungsfristen. Halten Sie die vertraglichen oder gesetzlichen Kündigungsfristen ein. Beachten Sie die vorgeschriebene oder vereinbarte Form (z. B. schriftlich, per Einschreiben). +
+ ++ Zunächst ist zu klären, ob es sich bei der Betriebsaufgabe um eine endgültige, dauerhafte Stilllegung des Betriebes oder um eine Betriebsübernahme handelt. Diese beiden Fallkonstellationen sind rechtlich unterschiedlich zu behandeln. Sofern der Betrieb übernommen wird, bestimmen sich die arbeitsrechtlichen Folgen nach §613 a BGB. Dabei ist insbesondere zu beachten, dass im Vorfeld zu einer Betriebsübernahme Mitteilungspflichten bestehen, dass darüber hinaus bei einer Betriebsübernahme eine Kündigung wegen Betriebsübernahme nicht möglich ist und der neue Inhaber des Betriebes in die Rechte und Pflichten aus den bestehenden Arbeitsverträgen eintritt. Davon zu unterscheiden ist eine endgültige, dauerhafte Betriebsstilllegung; bei dieser kann grundsätzlich unter Beachtung der allgemeinen Voraussetzungen für eine wirksame Kündigung eine ordentliche Kündigung erfolgen. Dabei müssen Sie sich jedoch insbesondere hinsichtlich der Kündigungsfristen frühzeitig beraten lassen. Bei langjährigen Arbeitsverhältnissen können sehr lange Kündigungsfristen maßgeblich sein. Sofern gesetzliche Kündigungsfristen im jeweiligen Arbeitsverhältnis anzuwenden sind, kann diese Kündigungsfrist bis zu sieben Monate zum Ende eines Kalendermonats betragen; es können aber auch noch längere Kündigungsfristen auf Grund von arbeitsvertraglichen Regelungen oder Tarifverträgen einzuhalten sein. Daher müssen Sie in jedem Fall im Vorfeld abklären, welche Kündigungsfristen für die einzelnen Arbeitsverhältnisse anzuwenden sind. Eventuell ist es gerade bei sehr langen Kündigungsfristen möglich, Aufhebungsverträge zu schließen. Eine Betriebsstilllegung ist per se kein Grund für ein außerordentliches Kündigungsrecht. Im Übrigen sind die allgemeinen Voraussetzungen für eine wirksame Kündigung zu beachten, in diesem Zusammenhang sollten Sie sich daher frühzeitig, vor Ausspruch einer Kündigung, rechtlich beraten lassen. Bei Mitarbeitern mit besonderem Kündigungsschutz (Elternzeit, Schwangere, Schwerbehinderte) muss vor Aussprache der Kündigung die Zustimmung des Regierungspräsidiums bzw. des Integrationsamtes eingeholt werden. Bei Kündigungen von Auszubildenden im Rahmen der Betriebsaufgabe sind Sie als Ausbilder gegebenenfalls (aufgrund des Ausbildungsvertrages) verpflichtet, sich mit Hilfe der zuständigen Bundesagentur für Arbeit rechtzeitig um eine Fortsetzung der Ausbildung im bisherigen Ausbildungsberuf in einer anderen geeigneten Ausbildungsstätte zu bemühen. Im Hinblick auf Abfindungen ist grundsätzlich festzustellen, dass die Zahlung einer Abfindung außerhalb eines Arbeitsgerichtsprozesses einer Rechtsgrundlage bedarf. Diese kann sich aus Vertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertag ergeben. Darüber hinaus kann im Rahmen eines Arbeitsgerichtsprozesses bei Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes ein Abfindungsanspruch bestehen. +
+ +Tipp: Achten Sie schon vor der eigentlichen Betriebsaufgabe auf die Kündigungsfristen hinsichtlich der jeweiligen Arbeitsverhältnisse. Zwar kann die Betriebsaufgabe in Einzelfällen ein wichtiger Grund im Rahmen einer außerordentlichen Kündigung darstellen. Jedoch ist es rechtssicher, eine ordentliche Kündigung innerhalb der Kündigungsfrist zu erteilen, da die Wirksamkeit dieser Kündigungsart, im Gegensatz zu der außerordentlichen Kündigung, nicht durch das Vorliegen besonderer Umstände beeinflusst wird. Achten Sie darauf, dass die Kündigungen schriftlich erfolgen. Eine frühzeitige rechtliche Beratung ist empfehlenswert. +
+ + + +Tipp: Lesen Sie in den Vertragsunterlagen nach, welche Kündigungsfristen Sie beachten müssen und ob Sie im Falle der Betriebsaufgabe ein außerordentliches Kündigungsrecht haben. Besonders wichtig ist es hier die Formalien einzuhalten. Tipps hierzu finden Sie im Wirtschaftsforum 05/2013 S. 62. +
+ +Tipp: Teilen Sie der Versicherung unbedingt den Grund für die Beendigung des Versicherungsvertrages mit und fragen Sie direkt nach einer Nachversicherung. Diese deckt diejenigen Schadensfälle ab, die nach der Betriebsaufgabe anfallen. Kümmern Sie sich rechtzeitig um die oben genannten Belange. Ihre gesetzliche Rente erhalten Sie nicht automatisch. Sie müssen spätestens drei Monate vor dem gewünschten Starttermin einen Antrag stellen, um nicht in finanzielle Engpässe zu geraten. +
+ +Fazit: Bei einer Betriebsaufgabe werden Sie mit einer Vielzahl von Aufgaben und rechtlichen Anforderungen konfrontiert. Mit dieser Checkliste behalten Sie dabei den Überblick. Halten Sie sich an die Vorgaben dieser Liste, so dass Sie einen Leitfaden für eine strukturierte Betriebsaufgabe an die Hand bekommen. Befassen Sie sich möglichst früh mit dem Thema Betriebsaufgabe. Es sind lange Fristen und Wartezeiten denkbar, die Ihnen und/oder Ihren Angehörigen/Bevollmächtigten die Betriebsaufgabe erschweren. Kümmern Sie sich schnell und gezielt um über die aufgeführten Punkte. Generell ist Ihnen bei einer Betriebsaufgabe die Hinzuziehung eines Steuerberaters und eines Rechtsanwalts zu empfehlen. +
+ ++ Sie erhalten hierzu eine schriftliche Information der Longial GmbH, aus der Sie entnehmen können, was nach der Beendigung Ihrer Tätigkeit für die EBV mit Ihrer Alters- und Hinterbliebenenversorgung konkret geschieht. +
+ +Hierzu bitten wir Sie, das beigefügte Informationsblatt des ERGO Beratungscenters zu beachten: http://ergoweb-teams/sites/Beratungscenter/PB/MAKonditionen/Mitarbeitervergünstigungen_01_2018.pdHinweise dazu, was nach Ihrem Ausscheiden mit gewährten Vergünstigungen geschieht, können Sie der letzten Seite (rechte Spalte) des Informationsblattes entnehmen. +
+ ++ Mit der Beendigung des Vertriebspartnervertrages ist zu beachten, dass auch in der Zukunft noch Abrechnungen erfolgen können. Diese können zum Beispiel aus nachlaufenden Provisionen oder Storno in der Haftungszeit resultieren. Daher ist zu empfehlen, sich vor Beendigung einen Gesamtüberblick über die Provisionsflüsse / sonstige Ansprüche / Verbindlichkeiten zu verschaffen. Dies auch vor dem Hintergrund, dass die vertraglichen Regelungen je Abrechnungssystem unterschiedlich sind und daher hier nicht detailliert dargestellt werden können. Sollte bereits bei Austritt ein Debetsaldo bestehen, klären Sie bitte mit Ihrem Ansprechpartner der zuständigen Regionaldirektion die Rückzahlungsmodalitäten. Über die Entwicklung Ihres Provisionskontos werden Sie regelmäßig mit Abrechnungsunterlagen informiert. Bitte prüfen Sie diese und sofern Klärungsbedarf besteht, senden Sie Ihre Anfrage unter Bezugnahme auf die Vertragsnummer und die konkrete Fragestellung, schriftlich an Ihren zuständigen Ansprechpartner in Personal Vertrieb (PV). Für Angehörige/Bevollmächtigte: Nach dem Tod des Agenturinhabers/Vertriebspartners können noch so lange Provisionen aus stornierten Verträgen seitens der ERGO Beratung und Vertrieb AG zurückgefordert werden, wie die Stornohaftungszeit aus den vermittelten Verträgen besteht (bis zu fünf Jahren). Wir empfehlen Ihnen dringend, sich vor Annahme eines evtl. Erbes zur Klärung von ggf. bestehenden Provisionssalden und bzgl. des Stornoreservekontos mit den im Leitfaden stehenden Ansprechpartnern in Verbindung zu setzen. +
+ +Bitte setzen Sie sich hinsichtlich der Rückgabe des Ihnen von der EBV überlassenen Arbeitsund Werbematerials mit Ihrer zuständigen Regionaldirektion in Verbindung. +
+Die VVE-Geschäftsstelle erhält immer wieder Anfragen und Anrufe von Mitgliedern, die in den wohlverdienten Ruhestand gehen möchten und unseren Beistand suchen, oder aufgrund einer durch die EBV/ERGO ausgesprochenen Kündigung bzw. einer bevorstehenden Eigenkündigung verunsichert sind. Wir möchten an dieser Stelle einen Überblick über die aktuellen rechtlichen Grundlagen geben und unseren betroffenen Mitgliedern erste Hilfestellung leisten. +
+Vorweg: Wir empfehlen allen Mitgliedern grundsätzlich erst einmal das Gespräch mit den verantwortlichen RD-Leitern zu suchen. Ein persönliches Gespräch ist meist hilfreich. +
+Hinweis: Der VVE e.V. darf keine Rechtsberatung betreiben. Für eine Rechtsberatung müsste der BVK oder alternativ ein freier Anwalt hinzugezogen werden. Über den Handelsvertreter- Rechtsschutz (VVE-Rahmenvertrag mit ÖRAG) wäre eine Deckungszusage für eine rechtliche Auseinandersetzung einzuholen. Dieser Text soll grundlegende Fragen aufgreifen und Basiswissen vermitteln. Für weitergehende Fragen und Empfehlungen sind wir natürlich gerne auch persönlich für unsere Mitglieder da. +
+ +Wann besteht ein Rechtsanspruch auf eine Ausgleichszahlung?
+Den rechtlichen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung bei einer Vertragsbeendigung begründet §89b des Handelsgesetzbuches (HGB). Der Anspruch ist demnach an zwei Voraussetzungen geknüpft:
+
Wann entfällt der Anspruch auf eine Ausgleichszahlung?
+Dies ist ebenfalls in §89b HGB geregelt. Es besteht kein Anspruch, wenn
+
Besteht ein Ausgleichsanspruch, wenn der Agenturvertrag in ggs. Einvernehmen beendet wird?
+Grundsätzlich ja - eine Vertragsaufhebung im gegenseitigen Einvernehmen muss aber unter Anerkennung des Ausgleichsanspruches erfolgen. Andernfalls entfällt der Anspruch. +
+ +Bis wann muss der Ausgleichsanspruch geltend gemacht werden? +
+Der Ausgleichsanspruch wird mit Vertragsbeendigung fällig und muss innerhalb eines Jahres nach Vertragsende vom Handelsvertreter geltend gemacht werden, da er sonst verfällt (Ausschlussfrist). Selbstverständlich kann der Ausgleichsanspruch schon vor dem eigentlichen Beendigungstermin beantragt werden. +
+ +In welcher Form muss der Ausgleichsanspruch geltend gemacht werden? +
+ +Die Form, wie der Ausgleichsanspruch geltend gemacht wird, ist nicht vorgeschrieben. Aus Beweisgründen sollte die Geltendmachung aber unbedingt immer schriftlich erfolgen, da der Vermittler auch für die Rechtzeitigkeit und Wahrung der Ausschlussfrist bei einem Rechtsstreit beweispflichtig ist. Der Anspruch ist bei der zuständigen RD geltend zu machen. +
+ +Wann verjährt der Rechtsanspruch auf eine Ausgleichszahlung? +
+Der Anspruch verjährt gemäß §195 BGB nach drei Jahren, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem das Vertragsverhältnis beendet wurde und der Vermittler von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt hat. +
+ +Wie hoch ist der Ausgleichsanspruch maximal? +
+Die Höhe ist nach §89b HGB für Versicherungsvermittler auf maximal 3 Jahresprovisionen (Bestandspflegeprovisionen) begrenzt. Im Rahmen der Billigkeitskontrolle wird nach der Rechtsprechung zudem eine von der EBV/ERGO finanzierte Altersversorgung mit dem Ausgleichsanspruch verrechnet (nur das Deckungskapital, das auf den von der EBV/ERGO gezahlten Beiträgen beruht). +
+ +Wie und wann wird die Ausgleichszahlung bei der EBV/ERGO berechnet? +
+Bei Fälligkeit errechnet sich der Ausgleichsanspruch laut Agenturvertrag gemäß den „Grundsätzen zur Errechnung der Höhe des Ausgleichsanspruchs (§ 89b HGB)“. Bei Vertragsbeendigung wird der Ausgleichsanspruch durch die EBV/ ERGO berechnet. Eine Frist, in welcher das Unternehmen die Berechnung durchführen muss, gibt es allerdings nicht. +
+ +Habe ich einen Anspruch, die Höhe meines Ausgleichsanspruches während der Laufzeit meines Agenturvertrages errechnen zu lassen? +
+ +Ein rechtlicher Anspruch, sich den Ausgleichsanspruch während der Vertragslaufzeit errechnen zu lassen, existiert nicht. Diesen Anspruch hat man erst bei Beendigung des Agenturvertrages. +
+ +Wie wird der Ausgleichsanspruch versteuert? +
+ +Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass der Ausgleichsanspruch eines Handelsvertreters auch im Zusammenhang mit der Betriebsaufgabe nach der Fünftel-Regelung ermäßigt besteuert werden kann, jedoch nicht als einkommensteuerbegünstigter Veräußerungsgewinn. Die Erfahrungen in der Praxis haben gezeigt, dass sich die Fünftel-Regelung häufig nicht steuermindernd auswirkt, so zum Beispiel, wenn es sich um einen hohen Ausgleichsanspruch handelt oder, wenn die laufenden Einkünfte des Jahres, in dem der Ausgleichsanspruch gezahlt wird, ebenfalls sehr hoch sind. Im eigenen Interesse sollten die Möglichkeiten in jedem Fall von einem Steuerberater geprüft werden. Der VVE führt keine steuerliche Beratung durch! +
+ +Was sind die Grundsätze zur Errechnung des Ausgleichsanspruches? +
+Die beteiligten Verbände (GDV, VGA, BVK), haben sich zur Vereinfachung der Ausgleichsberechnung auf die so genannten „Grundsätze zur Errechnung der Höhe des Ausgleichsanspruchs“ verständigt. Auch der Ausgleichsanspruch bei der EBV/ERGO wird nach diesem Prinzip berechnet. Ein entsprechendes Rechentool und der Wortlaut der Grundsätze befinden sich auf unserer Homepage (www.myvve.de) im Download- Bereich. Mit dem Tool kann der Ausgleichsanspruch näherungsweise selbst ermittelt werden. +
+ +Was passiert mit meinem Ausgleichsanspruch, wenn ich versterbe? +
+ +Beim Tod des Vertreters steht der Ausgleichsanspruch grundsätzlich nur seiner Witwe und seinen Verwandten in gerader Linie, in Härtefällen auch seinen sonstigen Erben zu.
+ + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + diff --git a/recoverdir/templates/recoverdir/rd_management.html b/recoverdir/templates/recoverdir/rd_management.html index bb0a285..6a33cfa 100644 --- a/recoverdir/templates/recoverdir/rd_management.html +++ b/recoverdir/templates/recoverdir/rd_management.html @@ -13,7 +13,7 @@